SEITE: 523 -- - Data: Schornsteinfegermeister & Gebäudeenergieberater HWK & Fachkraft für Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676

Wie alt Ist Ihr Rauchwarnmelder?

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 

Wichtige INFO:

Alle 10 Jahre müssen Rauchwarnmelder ausgetauscht werden. Dies ist völlig unabhängig, ob die verbaute Batterie noch funktioniert oder nicht.

Festgehalten ist dies In der DIN 14676-1 ..."Ein Rauchwarnmelder muss spätestens nach 10 Jahren und 6 Monaten nach dem Datum der Inbetriebnahme ausgetauscht werden".

Hier ein aktueller Zeitungsauschnitt in unserer regionalen Tageszeitung:

 

Wie sieht es mit Ihren Rauchwarnmelder aus?

Sind diese schon über 10 Jahre alt?

Ist die einwandfreie Funktion der Rauchwarnmelder noch gewährleistet?

Als geprüfte Fachkräfte beraten wir Sie fachgerecht um kompetent. Von uns bekommen Sie ausschließlich Rauchwarnmelder mit einer fest verbauten 10 Jahres-Batterie montiert. Alle Rauchwarnmelder, die von uns verbaut werden, sind mit dem Q-Label ausgezeichnet. Nach Bedarf können diese auch funkt-vernetzt werden.

Ihr Schornsteinmeisterbetrieb Steffen Driemer

Wir freuen uns auf Ihren Auftrag!

Frisch gebackener Schornsteinfegergeselle!

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 


Wir freuen uns sehr für unseren Auszubildenden Herrn Atreyu Christoffel.

Er hat am Freitag, den 28.01.2022 die Gesellenprüfung bestanden!

Hierbei ist besonders hervorzuheben, dass es in Zeiten von Corona (gerade in den letzten 2 Jahren) vermehrt zum Ausfall von Berufsschulunterricht in der Landesfachschule der Schornsteinfeger Hessen gekommen ist. Atreyu Christoffel musste den fehlenden Schulstoff im Alleingang selbst erarbeiten! Trotz dieses Handicaps ist es ihm gelungen seine Gesamtlehrzeit um 6 Monate zu verkürzen und zusätzlich die Gesellenprüfung mit der Gesamtnote „GUT“ abzulegen.

Chapeau und herzlichen Glückwunsch, das hast Du super gemacht!

Atreyu wurde direkt zum 31.01.2022 als Schornsteinfegergeselle in unserem Betrieb übernommen und ist Absofort für unsere Kunden im Dienst. 

Alte Öfen jetzt austauschen!

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 


Hier ein Link zum vollständigen Bericht.

https://www.giessener-anzeiger.de/ratgeber/bauen-und-wohnen/wohnen/alte-holzofen-jetzt-austauschen_22014124

GEG weniger Ölheizungen in naher Zukunft!?!

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 

„Aktuelle Infos zum Klimaschutzprogramm“

Sehr geehrte Kunden,

das Bundeskabinett hat im Rahmen des Klimaschutzprogramms jetzt auch den Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet.

Dies führt zu Aufregung in der Branche und Verunsicherung der Kunden. Gerade das Thema der Ölheizungsanlagen führt zu Fragestellungen innerhalb der Kundschaft.

Der Gesetzentwurf geht jetzt in das Gesetzgebungsverfahren. Hier ist die Zustimmung des Bundestags notwendig. Es ist denkbar, dass im Laufe der Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen an einzelnen Inhalten vorgenommen werden.


Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was sagt das Klimaschutzprogramm zu Ölheizungen?

Bis Ende 2025 können Hauseigentümer wie bisher bei der Heizungsmodernisierung ein Öl-Brennwertgerät einbauen. Ab 2026 sollen Ölheizungen eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein.

Der Einbau einer Ölheizung allein soll auch erlaubt sein, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so soll er jederzeit einen Kesseltausch durchführen können, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird. Zudem wird es ab 2021 einen CO2-Preis für fossile Energieträger geben. Dieser soll für fossiles Heizöl 2021 ungefähr 3 ct/l betragen und bis 2025 auf ca. 10 ct/l steigen.

Dürfen Ölheizungen weiterhin betrieben werden?

Ja, bestehende Ölheizungen können weiter betrieben werden – auch über das Jahr 2026 hinaus.

Dürfen auch künftig neue Ölheizungen eingebaut werden?

Ja, das dürfen sie. Bis Ende 2025 können alte Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät ausgetauscht werden. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 sollen Ölheizungen eingebaut werden dürfen, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein.

Der Einbau einer Ölheizung allein soll auch erlaubt sein, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so soll er jederzeit einen Kesseltausch durchführen können, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.

Gibt es eine „Abwrackprämie“ für alte Heizungen?

Die Beschlüsse sehen eine Austauschprämie für alte, ausschließlich mit fossilen Energieträgern betriebene Heizungen vor. Dabei soll die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme mit bis zu 40 Prozent unterstützt werden. Wo dies nicht möglich ist, soll auch ein Gas-Hybridsystem, das anteilig erneuerbare Energien einbindet, gefördert werden.

Gibt es noch Fördermittel für eine neue Öl-Brennwertheizung?

Der Einbau eines Öl-Brennwertgeräts soll noch bis zum Ende des Jahres 2019 staatlich gefördert werden. Über die KfW-Bank sind Investitionskostenzuschüsse von bis zu 15 Prozent möglich. Ob es ab 2020 weiterhin eine staatliche Förderung für Öl-Brennwertheizungen geben wird und unter welchen Bedingungen ist noch offen. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.

Was kann man Ölheizern jetzt raten?

Für Ölheizer besteht aktuell kein Handlungsdruck. Planen Kunden derzeit eine Heizungsmodernisierung mit Öl-Brennwerttechnik, können sie diese weiterhin umsetzen. Bis Ende des Jahres können sich Endverbraucher über die Aktion „Besser flüssig bleiben“ noch kostenlos die maximale staatliche Förderung sichern. Wichtig: Die Fördergelder müssen beantragt werden, bevor die Heizungsmodernisierung startet.

Worauf sollten Ihre Kunden künftig achten?

Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen eines Hauses noch weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Dies ist auch vor dem Hintergrund der 2021 geplanten CO2-Bepreisung auf alle fossilen Energieträger sinnvoll. Ihre Kunden können diese Einbindung aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen. Dazu beraten Sie gerne die Schornsteinfegerbetriebe. Ab 2026 ist die Einbindung erneuerbarer Energien Pflicht, wenn eine neue Ölheizung eingebaut wird.

 

Ihr Schornsteinfegermeisterbetrieb

Steffen Driemer

 

 

Hinweis:

Diese Information wurde in Hessen vom LIV-Schornsteinfegerhandwerk am 07.11.2019

an alle Schornsteinfeger versendet.

Strenger Glücksbringer

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 

strengergluecksbringer.pdf

Ein Schornsteinbrand kommt selten alleine ;-)

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 

Wir als Schornsteinfeger wissen in so einem Fall immer was zu tun ist.

So war die Firma Driemer auch bei diesem Schornsteinbrand in Ellenbach bei Fürth i.Odw sofort zur Stelle!


Unsere Wärmebildkamera-Drohne im Rettungseinsatz

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 

Gestern Vormittag (19.10.2017) wurden wir von der Leitstelle-Bergstraße zu einem Rettungseinsatz/Sucheinsatz (Vermisste Person) in der Nachbargemeinde alamiert. Sofort haben wir uns mit unserer Wärmebildkamera-Drohne richtung Einsatzort auf den Weg gemacht und konnte die Sucharbeiten tatkräftig unterstützen.


Kinder lernen echte Glücksbringer kennen!

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 

Der Kindertreff -Zotzenbach hat neue Rauch-und Hitzewarnmelder

vom Schornsteinfegermeisterbetrieb Steffen Driemer spendiert bekommen.

Wir wollen unbedingt, dass die Kinder frühzeitig und sicher im Falles eines Rauch-/Brandfalls das Gebäude verlassen können, um somit rechtzeitig aus einem evtl. Gefahrenbereich zu fliehen.

Rauchwarnmelder sind sehr wichtig, besonders für unsere Zukunft, die KINDER!



Wärmebild und Restlichtbildaufnahmen aus der Luft!

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 




!!!!  NEU: Seit April 2017 sind wir jetzt auch im Besitz einer weiteren Drohne, die mit einer Wärmebild sowohl auch Restlichtkamera bestückt ist. Absofort ist es uns jetzt auch möchglich, z.B. die Absuche von Landwirtschaftlich genutzten Flächen mit einer Wärmebildkamera aus der Luft durchzuführen   (z.B. Rehkitze vor Mäharbeiten auffinden ). Zeitgleich kann hierbei auch die Restlichkamera  bei auftretenter Dunkelkeit eingesetzt werden.

Weiter Infos hier auf unserer Internetseite, auf der rechten Seite:

-unter Navigation, Luftbildaufnahmen.






Luftaufnahme LIV

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 


Am 02.09.2016 wurde von mir das Gebäude des

Landesinnungsverbandes sowie die Landesfachschule im Schornsteinfegerhandwerk Hessen

mit unserer Drohne aufgenommen.

 

Hier ein Link zu einem kleinen Kurzfilm:

http://www.dailymotion.com/video/x4rsi2x_2016-09-03_school

Viel Spaß beim ansehen.

 

Vermieter dürfen den Rauchwarnmelder bestimmen!

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 

Neues Betriebsfahrzeug für unseren Mitarbeiter.

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 

Es ist soweit, seit letzter Woche haben wir ein neues Betriebsfahrzeug für unseren Mitarbeiter Herrn Jan Heckmann. Zusammen sind wir nach Hannover gefahren und haben das Fahrzeug direkt bei VW-Nutzfahrzeuge abgeholt. Verbunden mit einer Übernachtung hatten wir zwei schöne Tage in Hannover inkl. Werksbesichtigung bei VW.

 

 

Eingang VW-Nutzfahrzeuge Abholung


Werksführung


Altstadt Hannover


Abendessen im Brauhaus & anschliessen  ins "Duplin in".


 

Spaziergang durch Hannover bei Nacht


 

 

 


 


Rimbacher Frühling 2016

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 


Auch in diesem Jahr haben wir am Rimbacher Frühling teilgenommen.

Auf dem Bild von links nach rechts: Jan Heckmann, Fabian Knapp, Steffen Driemer.

Zukunft im Schornsteinfegerhandwerk gesichert.

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 

aktueller bericht im echo.jpg

Wahlfreiheit kann Pflicht sein!

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 



zeitungsbericht odenwälder-zeitung.jpg
Neues vom Schornsteinfeger, Zeitungsartikel vom 12.02.16.

Schornsteinfeger im Büro gefangen!

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 

Selbständige Schornsteinfeger sitzen immer mehr im Büro.

zeitungsbericht dezember 2015 (1).jpg

Pflichten für Hauseigentümer ab 2013

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 

Seit 2013 stehen Eigentümer von Feuerungsanlagen in der Pflicht.

Hier ein Link mit genauen Infos:

http://www.zuhause.de/schornsteinfeger-diese-pflichten-haben-hausbesitzer-ab-2013/id_61270296/index

Rimbacher Frühling 2015

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 


Unser Stand beim Rimbacher Frühling 2015

Grenzwerte

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 


Bundesimmissionsschutzverordnung ( BImSchV )

 

 

 

Bundestag beschließt über Novelle der Kleinfeuerungsverordnung (1. BImSchV)

Der Deutsche Bundestag hat am 03.12.2009 die Novelle der 1. BImSchV endgültig beschlossen. Und somit wird diese am 22. März endgültig in Kraft treten.

Mit der Verordnung will der Gesetzgeber einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Feinstaubemissionen von Kleinfeuerungsanlagen erreichen. Erreichbar wird dieses Ziel mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen und durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen.

Auch hier werden einige Änderungen sie als Verbraucher betreffen.

Auswirkungen bei neu angeschafften Einzelraumfeuerungsanlagen:
Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe wie Kachelöfen oder Heizkamine sind derzeit in der 1. BImSchV nicht geregelt. Die Novelle sieht eine Typprüfung für alle neuen Einzelraumfeuerungsanlagen vor. Bei dieser Typprüfung wird nachgemessen, ob eine Feuerungsanlage die neuen Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoffmonoxid (CO) sowie die Mindestwirkungsgrade einhalten.

Unser Tipp:
Der Käufer einer neuen Einzelraumfeuerungsanlage sollte darauf achten, dass er vom Verkäufer eine Typbescheinigung erhält, die dokumentiert, dass die Feuerungsanlage die Grenzwerte einhalten kann. Diese Bescheinigung ist dem Schornsteinfeger auf Verlangen vorzulegen.

Auswirkungen bei bestehenden Einzelraumfeuerungsanlagen: 
Wenn bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die für Staub einen Emissionsgrenzwert von 150 mg/m³ und für Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m³ nicht einhalten können, gibt es einen langfristigen Zeitplan zur Außerbetriebnahme beziehungsweise zur Nachrüstung einer Filtereinrichtung.

Durch die neue BImschV sollen auch die Messrhythmen der Immissions-Messungen erhöht werden. Die Abgaswegeprüfungen (bisher Bestandteil der jährlichen Messung) wird jedoch weiter jährlich bei Heizwert- bzw. 2-jährlich bei Brennwertfeuerstätten durchgeführt. Genauere Informationen über die künftigen Messrhythmen in Ihrem Fall geben wir Ihnen gerne weiter.

Austausch oder Nachrüstung von Feuerstätten

19.03.2024 09:23 UhrSteffen Driemer

 

Austausch oder Nachrüstung von Feuerstätten für feste Brennstoffe bis  zum 31.12.2014.

Die Bundes-Immisionsschutzverordnung ist die Bezeichnung für das deutsche Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen (Feinstaub). Dieses Gesetz wird auch Kleinfeuerungsanlagenverordnung genannt. Diese Verordnung regelt die Emissionsgrenzwerte u. a. für häusliche Feuerstätten.

 
Mit der Revision der "Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes" - kurz 1. BImSchV - werden erstmals auch die Emissionen von Kleinstfeuerungsanlagen wie z.B. dem klassischen Kamin- oder Kachelofen geregelt. Hintergrund der Verordnung ist im Wesentlichen der Feinstaubausstoß häuslicher Feuerstätten, wobei rund 2/3 der Gesamtemissionen durch Geräte, die 20 Jahre und älter sind, verursacht werden.
 
 
Welche Geräte sind betroffen?
Die neue Verordnung bezieht sowohl Alt- als auch Neugeräte ein und sieht moderate Übergangsfristen vor.


Wie sind die Regelungen für Altgeräte?
Die neue 1. BImSchV legt zunächst einmal Emissionsgrenzwerte fest. Für bereits installierte Feuerstätten gelten die folgenden Regelungen mit moderaten Übergangsfristen:
 
  1. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte muss nachgewiesen werden. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch eine kostenpflichtige Zwangsmessung durch den Schornsteinfeger. Denn alle in Deutschland in Verkehr gebrachten Feuerstätten sind seit jeher einer so genannten Typenprüfung zu unterziehen. Hierbei wurden zum Teil auch die Emissionswerte gemessen und liegen damit dem Hersteller so bereits in vielen Fällen vor. Übrigens befindet sich auf jedem Gerät ein Typenschild, das neben dem Herstellernamen auch den Gerätetyp benennt.
  2. Werden die Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten, besteht die Möglichkeit zur Nachrüstung, beispielsweise mit Vorrichtungen zur Emissionsminderung (Filter).
  3. Auch kann der Austausch des alten, emissionsträchtigen Gerätes gegen eine neue Feuer- stätte mit hohem Wirkungsgrad und geringen Emissionen vorgenommen werden. Rund 2/3 aller bereits installierten Feuerstätten stehen frei und sind nicht fest eingebaut, so dass der Austausch ohne viel Aufwand erfolgen kann. Aber selbst ummauerte Heizeinsätze z.B. in Kachelöfen können in vielen Fällen problemlos ersetzt werden. Selbst dies rechnet sich in vielen Fällen.
  4. Erst wenn die Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden und die Nachrüstung bzw. der Austausch nicht gewünscht wird, droht für entsprechende Altgeräte die Stilllegung.


Die Übergangsfristen für Altgeräte
Kaminöfen, die NICHT der BImSchV entsprechen müssen zu nachfolgenden Stichtagen mit einem Russfilter nachgerüstet oder ausser Betrieb genommen werden:
Typenprüfung laut Typenschild Stichtag der Nachrüstung bzw. Ausserbetriebnahme
vor 1975 31.12.2014
1975 bis 1985 31.12.2017
1985 bis 1994
31.12.2020
1995 bis Inkraftreten der BimSchV1 31.12.2024
Die Fristen laut Tabelle können nur angenommen werden, solange ein Typenschild an der
Feuerstätte vorhanden ist. Sollte kein Typenschild und kein sonstiger Nachweis über das Alter der Feuerstätte vorhanden sein, so kann der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Feuerstätte in die schlechteste Stufe einordnen. Dies
hätte zur Folge, dass die Feuerstätte bis zum 31.12.14 erneuert oder nachgerüstet werden muss.


Rechnet sich der Austausch von Altgeräten überhaupt?
Moderne Geräte verbrauchen aufgrund des höheren Wirkungsgrades weniger Brennstoff. Damit ist CO2-neutrales Heizen mit Holz auch unter den neuen Auflagen wirtschaftlich interessant und ökologisch sinnvoll. Der Austausch von veralteten Feuerstätten schont den Geldbeutel und hilft der Umwelt.


Die Technik ist entscheidend!
Die Geräte-Emissionen sind nicht von dem Preis des Gerätes abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch hinsichtlich der Steigerung des Wirkungsgrades. Fabrikneue Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen verursachen heute nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten, die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle auf dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen technischen Untersuchung unterzogen, die auch heutzutage das Emissionsverhalten im Rahmen der bereits erwähnten Typenprüfung dokumentiert.
Moderne Geräte verbrauchen aufgrund des höheren Wirkungsgrades weniger Brennstoff. Damit ist CO2-neutrales Heizen mit Holz auch unter den neuen gesetzlichen Auflagen wirtschaftlich interessant und ökologisch sinnvoll. Der Austausch der alten Feuerstätten schont den Geldbeutel und hilft der Umwelt.

 
Bei weiteren Frage zu diesem Thema, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Ihr
Schornsteinfegermeisterbetrieb
Steffen Driemer
 

Steffen Driemer